Internationaler Tag gegen DRM

Am 3. Mai 2016 ist der Internationale Tag gegen DRM [1], eine Aktion der Free Software Foundation, der Electronic Frontier Foundation und anderer Organisationen, sowie von diversen Verlagen, die in ihren Publikationen bewusst auf Maßnahmen des Digital Rights Managements (DRM) [2] verzichten. Die Jungen Liberalen Karlsruhe (JuLis) begrüßen die Initiative, die auf die gesellschaftlichen Folgen durch den Einsatz von DRM und einer Gesetzgebung, die dies befördert, aufmerksam machen und Bewusstsein dafür schaffen will, dass wir bei unserer Kaufentscheidung nicht leichtfertig unsere Freiheit gegen ein vermeintlich günstiges Angebot eintauschen sollten.

Für die JuLis ist es keine Frage, dass der freie Wettbewerb das beste Mittel ist, um Produkte hervorzubringen, die maximalen Nutzen für die Gesellschaft schaffen. Dabei legen wir Wert auf das Attribut frei. Nur informierte Kunden, die eine bewusste Kaufentscheidung treffen können, sind Garanten dafür, dass sich im Wettbewerb die besten Produkte durchsetzen und nicht Katzen in Säcken. Ein Markt, der auf Einschüchterung und Desinformation gebaut ist, vermag dies nicht zu bewirken. Daher begrüßen wir jede Initiative, die Konsumenten über wenig bekannte Technologien mit weitreichenden Folgen aufklärt. Das Zitat des Disney-Managers,

If consumers even know there’s a DRM, what it is, and how it works, we’ve already failed.

— Peter Lee [3]

drückt jedenfalls nicht aus, wie wir JuLis uns Wettbewerb mit mündigen Konsumenten vorstellen.

Was aber ist DRM und wie funktioniert es?

DRM bezeichnet technische Maßnahmen, die die Art und Weise, wie ein informationstechnisches Produkt genutzt werden kann, willkürlich einschränken sollen. Ziel solcher Maßnahmen kann es etwa sein, Konsumenten davon abzuhalten, Daten auf ein anderes Speichermedium zu kopieren, oder alternative Software, als die vom Hersteller vorgesehene, auf ihren Geräten zu installieren. „Solche Maßnahmen haben allerdings keine solide mathematische Grundlage und sind prinzipiell zum Scheitern verurteilt.“, sagt Moritz Klammler, Vorsitzender der JuLis Karlsruhe. Wenn ein Gerät etwa einen Film wiedergeben können soll, muss es zwangsläufig die Daten von einem Speichermedium (wo sie unter Umständen nur verschlüsselt hinterlegt sind) lesen und in ein analoges Signal umwandeln können. Dann kann man aber immer auch ein anderes Gerät bauen, das dieselben Daten liest, und etwa im Klartext auf der Festplatte abspeichert. Befürworter von DRM versuchen daher weltweit Gesetze durchzusetzen, die es illegal machen sollen, DRM zu umgehen. In Deutschland gibt es dazu etwa die §§ 95a und 108b UrhG. „Das Absurde an diesen Gesetzen ist, dass sie letztendlich versuchen, unter Androhung von Strafe zu erzwingen, was mathematisch nicht möglich ist.“, sagt Moritz Klammler, „Es ist eine Sache, wenn Unternehmen schlechte Produkte verkaufen. Das ist letztendlich ihr gutes Recht. Es ist eine andere Sache, wenn der Staat diesen Unternehmen Gesetze zurechtschneidert, die ihren schlechten Produkte gegenüber der Konkurrenz einen unfairen Vorteil verschaffen. Wenn Programm A seinen Funktionsumfang künstlich reduzieren will, soll das so sein. Deswegen sollte aber nicht Programm B illegal sein, wenn es diese künstlichen Einschränkungen nicht vornimmt. Stattdessen sollte der Hersteller von B die technische Überlegenheit seines Produkts am Markt gewinnbringend einsetzen dürfen. Anderenfalls hat das mit Wettbewerb nicht viel zu tun.“

Die JuLis sehen nicht ein, dass grundsätzlich legale Handlungen – etwa das zulässige Herstellen einer Privatkopie (§ 53 UrhG) oder die zulässige Verwendung eines Werks im Rahmen eines Zitats (§ 51 UrhG) – plötzlich illegal sein sollen, nur weil das Original mit DRM versehen war. Ob eine Verwendung zulässig ist, sollte sich immer nach der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall richten, und nicht pauschal davon abhängen, wie das Original gespeichert war. Moritz Klammler gibt ein praktisches Beispiel: „Ein Buch ohne Zustimmung des Urhebers zu kopieren und im Internet zum Download anzubieten, ist zurecht immer illegal. Egal, wie ich die Kopie hergestellt habe. Wenn ich aber aus einem gedruckten Buch eine Seite kopiere, um mir darauf Notizen machen zu können, ohne das Original zu beschädigen, ist das jedoch zurecht völlig legal. Ebenso legal sollte es aber auch sein, wenn ich von meinem eBook die entsprechende Seite ausdrucke. Stattdessen werde ich hier mit bis zu einem Jahr Gefängnis bedroht. – Abgesehen davon, dass ich keine eBooks mit DRM habe. Stattdessen ist mein Bücherregal voll mit den exzellenten DRM-freien Büchern zahlreicher Verlage, die sich am internationalen Tag gegen DRM beteiligen. Ich habe sie nicht gekauft, obwohl sie DRM-frei sind, sondern gerade deswegen. Ich würde mich freuen, wenn der heutige Aktionstag mehr Menschen für die – in dieser Pressemitteilung nicht abschließend diskutierten – Konsequenzen von DRM sensibilisieren könnte.“

Fußnoten:

  1. https://www.defectivebydesign.org/dayagainstdrm

  2. Die Free Software Foundation verwendet das Backronym Digital Restrictions Management (im Deutschen: Digitale Rechte-Minderung), das ihrer Ansicht nach besser ausdrückt, was das Ziel der Maßnahmen ist. Das deutsche Urheberrechtsgesetz spricht von technischen Schutzmaßnahmen. Umgangssprachlich ist DRM vor allem als „Kopierschutz“ bekannt.

  3. „Science Fiction?“, in: The Economist, Ausgabe vom 1. September 2015, http://www.economist.com/node/4342418.