Juristisches Geschlecht jetzt abschaffen

Die Jungen Liberalen (JuLis) Karlsruhe fordern den Bundesgesetzgeber dazu auf, den gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) zum Anlass zu nehmen, das Personenstandsgesetz (PStG) dahingehend zu ändern, dass in Zukunft das Geschlecht einer Person nicht mehr im Geburtenregister erfasst werden soll. Die vom BVerfG ebenfalls offengehaltene Option der Schaffung eines dritten Geschlechtsbegriffs wie „inter“ oder „divers“ wäre kurzsichtig und würde zu neuen Problemen führen, anstatt die Ursachen der bestehenden Diskriminierung zu beseitigen. Seit der überfälligen Einführung der „Ehe für Alle“ ist der letzte relevante Legitimationsgrund für eine juristische Geschlechtsfestlegung entfallen.

Die JuLis Karlsruhe stehen staatlichen Klassifizierungen von Menschen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Wie eine Person in der Gesellschaft wahrgenommen und behandelt wird, sollte nicht von irgendwelchen Einträgen in Registern abhängen, sondern sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Person selbst orientieren. Eine de jure Klassifikation kann allenfalls dort gerechtfertigt sein, wo es geboten ist, an die Klassifikation materiell unterschiedliche Rechtsfolgen zu knüpfen. Die JuLis sind jedoch der Überzeugung, dass die Rechtsordnung nicht nach dem Geschlecht eines Menschen unterscheiden, und Menschen aller Geschlechter dieselben Rechte und Pflichten zuerkennen sollte. Somit besteht auch keine Notwendigkeit, das juristische Geschlecht überhaupt zu erfassen.

Der Auftrag des BVerfG, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen, ist eine einmalige Gelegenheit.
— Moritz Klammler

Eine weitere Kategorie im Geburtenregister zu schaffen, brächte keinen echten Mehrwert für die Rechtsordnung, würde aber zu neuen juristischen Unsicherheiten und mehr bürokratischem Aufwand führen, und vor allem nicht das eigentliche Problem lösen, dass Menschen zu vielfältig sind, um sie effektiv in Kategorien einteilen zu können. „Wenn es falsch ist, eine binäre Unterscheidung in ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ zu treffen, dann ist eine ternäre Unterscheidung in ‚männlich‘, ‚weiblich‘ und ‚inter‘ jedenfalls nicht signifikant besser.“, sagt der Vorsitzende der JuLis Karlsruhe, Moritz Klammler, der sich JuLis-intern bereits in der Vergangenheit dafür einsetzte, das juristische Geschlecht komplett abzuschaffen. „Der Auftrag des BVerfG an den Bundesgesetzgeber, bis Ende des Jahres 2018 eine verfassungskonforme Neuregelung im PStG zu schaffen, ist eine einmalige Gelegenheit, die Rechtsordnung einfacher und gerechter zu machen. Sollten die Freien Demokraten der neuen Bundesregierung angehören, erwarte ich mir, dass sie diese Chance nicht ungenutzt vorüber ziehen lassen werden.“, so Moritz Klammler abschließend.